Anerkennungspreis 2023 Brandenburg – jetzt bewerben!
6. Oktober 2022
Anerkennungspreis 2023 Brandenburg
Der Preis:
Zum achten Mal schreibt die Stiftung Großes Waisenhaus zu Potsdam gemeinsam mit dem Landesverband der Kita- und Schulfördervereine Berlin-Brandenburg e.V. (lsfb) einen Preis für Kita- und Schulfördervereine im Land Brandenburg aus.
Der Anerkennungspreis 2023 „Stark durch Teilhabe“ würdigt Kitas und Schulen, die Kinder und Jugendliche an Entscheidungsprozessen und Projektumsetzungen aktiv teilhaben lassen – insbesondere junge Menschen mit Benachteiligungen. Dafür stellt die Stiftung insgesamt 5.000 Euro bereit.
Mit dem Preis wird nicht das Projekt selbst gefördert, sondern er ist eine Anerkennung für besonders gelungene Projekte, die den Kindern und Jugendlichen einer Kita oder Schule eine aktive Teilhabe ermöglichen. Darüber hinaus möchten Stiftung und lsfb Sie bei der Weiterverbreitung Ihrer Ideen unterstützen.
Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 10. Januar 2023. Bewerben können sich Kita- und Schulfördervereine aus dem Land Brandenburg.
Schirmherrschaft:
Die Ministerin für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, Britta Ernst, hat zum zweiten Mal die Schirmherrschaft für den Anerkennungspreis 2023 “Stark durch Teilhabe” von Stiftung Großes Waisenhaus zu Potsdam und lsfb übernommen. Wir freuen uns sehr über diese Anerkennung!
Ihr Projekt:
Prämiert werden überzeugende Projekte und Initiativen, die einen Beitrag dazu leisten, die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen zu unterstützen. Ob es um die Umgestaltung von Kita oder Schule geht, um Spielplatzgestaltung, Natur- und Umweltschutz, Präventions-, Sport- oder Gesundheitsprojekte, Kulturarbeit, soziale Projekte … all diese Ideen sind willkommen. Gesucht sind gelungene Projekte, die bereits abgeschlossen sind oder sich noch in der Umsetzung befinden.
Auf die Einbeziehung von jungen Menschen aus benachteiligten Familien oder Gruppen legt der Preis ein besonderes Augenmerk. Benachteiligung ist dabei bewusst weit gefasst und bezieht sich auf Zugezogene, Minderheiten, Kinder und Jugendliche mit körperlichen, kognitiven oder sozialen Einschränkungen oder solche, die nicht in ihrem Elternhaus aufwachsen können.
Unter Teilhabe wird eine regelmäßige und vor allem aktive Beteiligung und Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen in Entscheidungsprozesse der Kita oder der Schule, bei der Planung und Umsetzung von Projekten und Vorhaben etc. verstanden. Die besonderen Bedingungen an Förderschulen werden bei der Auswahl berücksichtigt.
Nominierung und Verleihung:
Die Stiftung Großes Waisenhaus zu Potsdam, der Landesverband der Kita- und Schulfördervereine Berlin-Brandenburg e.V. (lsfb) und der Landesschülerrat Brandenburg nominieren aus den Einsendungen ein oder mehrere Projekte. Insgesamt stehen 5.000 € zur Verfügung, die auf die prämierten Projekte aufgeteilt werden.
Die Preisverleihung findet am 25. März 2023 im Rahmen des lsfb-Seminartages im Friedenssaal der Stiftung Großes Waisenhaus zu Potsdam statt.
Hier geht es zum Bewerbungsformular.
Weitere Informationen: www.stiftungwaisenhaus.de