Anerkennungspreis 2024 Brandenburg
10. Oktober 2023
Anerkennungspreis 2024 Brandenburg
Der Preis
Zum neunten Mal schreibt die Stiftung Großes Waisenhaus zu Potsdam gemeinsam mit dem Landesverband der Kita- und Schulfördervereine Berlin-Brandenburg e.V. (lsfb) einen Preis für Kita- und Schulfördervereine im Land Brandenburg aus.
Der Anerkennungspreis 2024 „Stark durch Teilhabe“ würdigt Projekte an Kitas und Schulen, die Kinder und Jugendliche an Entscheidungsprozessen und Projektumsetzungen aktiv teilhaben lassen – insbesondere junge Menschen mit Benachteiligungen. Dafür stellt die Stiftung insgesamt 5.000 Euro bereit.
Der Minister für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, Steffen Freiberg, übernimmt die Schirmherrschaft für den Anerkennungspreis 2024 “Stark durch Teilhabe” der Stiftung Großes Waisenhaus zu Potsdam und des lsfb.
Wir freuen uns sehr über diese Anerkennung!
Mit dem Preis wird nicht das Projekt selbst gefördert, sondern er ist eine Anerkennung für besonders gelungene Projekte, die den Kindern und Jugendlichen einer Kita oder Schule eine aktive Teilhabe ermöglichen. Darüber hinaus möchten Stiftung und lsfb Sie bei der Weiterverbreitung Ihrer Ideen unterstützen.
Die Bewerbungsfrist endete am 12. Januar 2024.
Ihr Projekt
Prämiert werden überzeugende Projekte und Initiativen, die einen Beitrag dazu leisten, die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen zu unterstützen. Ob es um die Umgestaltung von Kita oder Schule geht, um Spielplatzgestaltung, Natur- und Umweltschutz, Präventions-, Sport- oder Gesundheitsprojekte, Kulturarbeit, soziale Projekte … all diese Ideen sind willkommen.
Gesucht sind gelungene Projekte, die bereits abgeschlossen sind oder sich noch in der Umsetzung befinden. Die Projekte dürfen frühestens im Jahr 2023 abgeschlossen worden sein. Das Projekt muss vom Kita- oder Schulförderverein initiiert worden sein bzw. dieser spielt bei der Durchführung des Projekts eine aktive Rolle.
Auf die Einbeziehung von jungen Menschen aus benachteiligten Familien oder Gruppen legt der Preis ein besonderes Augenmerk. Benachteiligung ist dabei bewusst weit gefasst und bezieht sich auf Zugezogene, Minderheiten, Kinder und Jugendliche mit körperlichen, kognitiven oder sozialen Einschränkungen oder solche, die nicht in ihrem Elternhaus aufwachsen können.
Unter Teilhabe wird eine regelmäßige und vor allem aktive Beteiligung und Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen in Entscheidungsprozesse der Kita oder der Schule, bei der Planung und Umsetzung von Projekten und Vorhaben etc. verstanden. Die besonderen Bedingungen an Förderschulen werden bei der Auswahl berücksichtigt.
Nominierung und Verleihung
Die Stiftung Großes Waisenhaus zu Potsdam, der Landesverband der Kita- und Schulfördervereine Berlin-Brandenburg e.V. (lsfb) und der Landesschülerrat Brandenburg nominieren aus den Einsendungen ein oder mehrere Projekte. Insgesamt stehen 5.000 € zur Verfügung, die auf die prämierten Projekte aufgeteilt werden.
Die Preisverleihung findet am 16. März 2024 im Rahmen eines bunten Aktions- und Jubiläumstages zum 300. Geburtstag der Stiftung Großes Waisenhaus zu Potsdam und zum 20. Geburtstag des lsfb im Friedenssaal der Stiftung in Potsdam statt.
Hier geht es zum Bewerbungsformular.
Weitere Informationen: www.stiftungwaisenhaus.de
Großer Jubel bei der Preisverleihung des Anerkennungspreises 2023
Foto: Ole Bader