11. Anerkennungspreis „Stark durch Teilhabe“ in Brandenburg – jetzt bewerben!

30. Oktober 2025

11. Anerkennungspreis „Stark durch Teilhabe“ in Brandenburg – jetzt bewerben!

Der Preis

Zum elften Mal schreibt die Stiftung Großes Waisenhaus zu Potsdam  gemeinsam mit dem Landesverband der Kita- und Schulfördervereine Berlin-Brandenburg e.V. (lsfb) den Anerkennungspreis „Stark durch Teilhabe“ für Kita- und Schulfördervereine im Land Brandenburg aus. 

Dieser Preis würdigt besonders gelungene Projekte an Kitas und Schulen, in denen Kinder und Jugendliche an Entscheidungsprozessen und Projektumsetzungen aktiv beteiligt sind – insbesondere junge Menschen, die von Benachteiligungen betroffen sind. Die Auszeichnung mit dem Anerkennungspreis ist für die Kinder und Jugendlichen eine wertvolle, stärkende Erfahrung und für alle Beteiligten ein großer Erfolg! 

Darüber hinaus möchten wir mit diesem Preis Ihre Ideen in die Öffentlichkeit tragen und andere Menschen mit Ihren Projekten inspirieren. Dafür stellt die Stiftung Großes Waisenhaus zu Potsdam insgesamt 5.000 Euro bereit. 

Wir freuen uns, dass wir Katrin Krumrey, Kinder- und Jugendbeauftragte des Landes Brandenburg, auch in diesem Jahr als Schirmherrin für den Anerkennungspreis gewinnen konnten.  

Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 31. Januar 2026. 

Ihr Projekt 

Ob Schulhof- oder Spielplatzgestaltung, Demokratiestärkung in Schule oder Kita, Projekte zum Umwelt- und Naturschutz, Kunst- und Kulturprojekte… Verschiedenste Ideen sind willkommen! 

Prämiert werden überzeugende Projekte und Initiativen, die einen Beitrag dazu leisten, die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen zu unterstützen. Unter Teilhabe wird eine regelmäßige und vor allem aktive Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Entscheidungsprozesse der Kita oder der Schule, bei der Planung und Umsetzung von Projekten und Vorhaben etc. verstanden. Die besonderen Bedingungen an Förderschulen werden bei der Auswahl berücksichtigt.  

Weitere wichtige Kriterien: 

  • Das Projekt muss vom Kita- oder Schulförderverein initiiert worden sein bzw. dieser spielt bei der Durchführung des Projekts eine aktive Rolle.  
  • Das Projekt kann bereits abgeschlossen sein oder sich noch in der Umsetzung befinden.
    Es darf jedoch frühestens im Jahr 2025 abgeschlossen worden sein. 
  • Auf die Einbeziehung von jungen Menschen aus Familien oder Gruppen, die von Benachteiligungen betroffen sind, legt der Preis ein besonderes Augenmerk. Benachteiligung ist dabei bewusst weit gefasst und bezieht sich auf Minderheiten, Zugezogene, Kinder und Jugendliche mit körperlichen, kognitiven, sozialen oder infrastrukturellen Einschränkungen oder solche, die nicht in ihrem Elternhaus aufwachsen können.   

Nominierung und Verleihung 

Die Stiftung Großes Waisenhaus zu Potsdam, der Landesverband der Kita- und Schulfördervereine Berlin-Brandenburg e.V. (lsfb) und der Landesschülerrat Brandenburg nominieren aus den Einsendungen mehrere Projekte.

Insgesamt stehen 5.000 Euro zur Verfügung, die auf die prämierten Projekte aufgeteilt werden.

Die feierliche Preisverleihung des 11. Anerkennungspreises „Stark durch Teilhabe“ findet am 25. März 2026 in Potsdam im Friedenssaal der Stiftung Großes Waisenhaus zu Potsdam statt. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist für die Preisträger verpflichtend. Sie werden nach Ende der Bewerbungsfrist zeitnah von uns informiert, ob Ihr Projekt zu den Gewinnern zählt.
Die Reisekosten zur Preisverleihung werden im Rahmen des Reisekostengesetzes erstattet.

Als Gast werden wir auch die Schirmherrin des Preises Katrin Krumrey, Kinder- und Jugendbeauftragte des Landes Brandenburg, begrüßen dürfen.

Hier geht es zum Bewerbungsformular
Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 31. Januar 2026. 

Weitere Informationen: Anerkennungspreis – Stiftung Großes Waisenhaus zu Potsdam

Wir gratulieren den Gewinner*innen des Anerkennungspreises „Stark durch Teilhabe“ 2025 (Foto: Tamer al Fares)