Berlin: Klassenfahrten wieder möglich
3. Dezember 2024
Hinweise zur Übernahme von Kosten für Lehrkräfte im Rahmen von Klassenfahrten
Wie bereits auf unserer Veranstaltung am 06.11.2025 erläutert, besteht die Möglichkeit, dass ein Förderverein die Kosten für Lehrkräfte im Rahmen von Klassenfahrten übernimmt.
Der lsfb ist hierzu seit Mitte Oktober im Austausch mit der Senatsverwaltung und dem Landeselternausschuss. Mit Schreiben vom 24.10.2024 hat die Senatorin für Bildung entsprechend informiert, dass der Förderverein im Bedarfsfall die Kosten der Dienstreise übernehmen kann, soweit seine Satzung dies vorsieht.
Seit dem 01.12.2024 ist die Buchung von Klassenfahrten wieder regulär möglich, sofern zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und damit das jeweilige Schulbudget sowie das bezirkliche Gesamtbudget eingehalten werden.
Die Verteilung der Landesmittel erfolgt auf Basis der Schulart, der Schülerzahl und Schulneugründungen. Jede Schule erhält ein zugewiesenes Budget, das für die Erstattung von Dienstreisekosten zur Verfügung steht. Hier finden Sie das Schreiben der Senatsverwaltung vom 28.11.2024.
In diesem Schreiben wird auch darauf hingewiesen, dass Drittmittel, z.B. von Fördervereinen, eingesetzt werden können, wenn das zugewiesene Budget nicht ausreicht.
Wir empfehlen den Fördervereinen weiterhin:
- Prüfung der Satzung, ob der Zweck „Förderung von Schülerfahrten/Klassenfahrten“ enthalten ist. Falls nicht, dann sind z.B. ähnliche Formulierungen wie „Unterstützung von Ausflügen“ in der Satzung zu finden. In diesen Fällen sollten Sie die Ausgaben im jährlichen Tätigkeitsbericht, den Sie mit der Steuererklärung einreichen, begründen. Dann wird klar, dass Sie im Sinne des Vereinszwecks gehandelt haben. Sie gefährden somit nicht die Gemeinnützigkeit.
- Vorstandsbeschluss, ob der Förderverein die Fahrten finanziell unterstützen möchte.
- Keine unmittelbaren Zahlungen an Lehrkräfte vorzunehmen.
Eine Unterstützung der Fahrten durch (zweckgebundene) Spenden ist möglich.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an info@lsfb.de.