Ukraine-Hilfe von Kita- und Schulfördervereinen - Update
Das Bundesministerium der Finanzen hat auf die aktuelle Situation in der Ukraine reagiert und es mit Schreiben vom 17.3.2022 auch gemeinnützigen Vereinen ermöglicht umfangreiche Hilfeleistungen zu erbringen.
Daher dürfen jetzt auch gemeinnützige Vereine die Flüchtenden aus der Ukraine und die Menschen in der Ukraine ideell und finanziell unterstützen, auch wenn die Flüchtlingshilfe oder die Hilfe in Katastrophenfällen nicht zu den satzungsgemäßen Zwecken zählt.