Gebührenerhöhung für das Transparenzregister beschlossen

 zurück zur Übersicht

30.11.2021

Gebührenerhöhung für das Transparenzregister beschlossen

Der Bundesminister der Finanzen hat die Erhöhung der Gebühren für das Transparenzregister beschlossen (BGBl. I, 2021, 4919).

Danach hat jeder Verein für das Jahr 2021 eine Gebühr von 11,47 € und für die Jahre ab 2022 eine Gebühr in Höhe von  20,80 € zu zahlen.

Da gemeinnützige Vereine eine Gebührenbefreiung beantragen können, empfehlen wir allen Fördervereinen, soweit noch nicht geschehen, noch in diesem Jahr den Befreiungsantrag an dem Bundesanzeiger-Verlag zu senden.

Das Informationsschreiben des Bundesanzeigers und den Vordruck für den Gebührenbefreiungsantrag können sie hier herunterladen.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Artikel zum Transparenzregister im Mitgliederbereich.